Tagesmütter: Keine Hygienekontrollen nach EU-Recht

20.12.2011

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Tagesmütter müssen sich nicht an die strengen Hygienevorschriften der Europäischen Union für Lebensmittelunternehmen halten. Denn wer nur gelegentlich Lebensmittel zubereitet oder serviert, ist von den Regeln der Hygiene-Verordnung ausgenommen, die seit 2006 für einheitliche Standards in Europa sorgt.

Noch vor wenigen Wochen hat ein Schreiben vom Jugendamt Berliner Tagesmütter in Unruhe versetzt. Darin hieß es, sie seien nach EU-Richtlinien "Lebensmittelunternehmer" und müssten deshalb jetzt eine lange Liste von Hygiene-Vorschriften einhalten. Die Vorschriften sollten ab dem 1. Januar 2012 gelten.

Die Vertretung der EU-Kommission in Berlin reagierte auf die Medienberichte und stellte klar: Sich bei den Hygienekontrollen bei Tagesmüttern auf EU-Verordnungen zu beziehen, sei eine zu enge Auslegung des EU-Rechts. Natürlich müssen auch Kinder bei Tagesmüttern einwandfrei verpflegt werden. Dies kann jedoch gut auf nationaler oder Länderebene geregelt werden, ohne europäische Vorgaben.


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Jasmine Tutcuoglu
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